ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hoffmann Productions GmbH, Marienstraße 42, 70178 Stuttgart (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge zur Erbringung von Leistungen im Bereich der Mediengestaltung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

    3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

    4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

    5. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

    6. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

    7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist. 

  2. Leistungsgegenstand

    1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich der Mediengestaltung. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus den Bereichen:

  • Fotografie

  • Videografie

  • Branding

  • Grafische Gestaltung

  1. Die einzelnen, konkreten Leistungen, z.B. die Beschaffenheit der Videoproduktion und  die Anzahl der zu erstellenden Bilder, ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN.

  2. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.

  3. Die Bereitstellung der Leistungen nach Leistungserbringung erfolgt - sofern nicht abweichend geregelt - digital.

  4. Der ANBIETER ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.

  5. Der KUNDE verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Gegenstände oder Unterlagen zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Ist die Leistungsdurchführung wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den KUNDEN gestört und/oder unmöglich, ist jegliche Haftung des ANBIETERS diesbezüglich ausgeschlossen.

  1. Vertragsschluss

    1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder durch Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.

    2. Der Vertragsschluss zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), elektronisch (per E-Mail und/oder durch das auf der Homepage des ANBIETERS angebotene Kontaktformular oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, hat der KUNDE vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom ANBIETER zu erhalten.

    3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. 

  2. Vertragslaufzeit 

    1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

    2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

    3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

    1. Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der ANBIETER zur Durchführung der Leistungen und stellt das für die Aufnahmen erforderliche Equipment bereit. 

    2. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

    3. Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

    4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, 30 % der vereinbarten Vergütung gem. Ziff. 6. zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt. 

    5. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellen Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkorrektur.

    6. Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die unbearbeitete Fassung der Bilder bzw. Bildauswahl für den KUNDEN digital zum Download bereit und/oder wird dem KUNDEN auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Die Bilder können im Bearbeitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.

  4. Vergütung

    1. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, ist die Erstellung der Bild-Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich anfallender Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgegolten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch den ANBIETER an den KUNDEN gem. Ziffer 9. umfasst sowie zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Nachbearbeitung von Bildern. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gem. Preisliste.

    2. Kosten für anfallende Locationmieten sind nicht von der in 6.1 benannten Vergütung umfasst. 

    3. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last und sind von der Pauschalvergütung in Ziffer 6.1 nicht umfasst.

    4. Sofern eine Vergütung nach Arbeitstagen geschuldet ist, umfasst ein Arbeitstag maximal 8 Stunden. Alle zusätzlichen Stunden sind in diesem Fall grundsätzlich gesondert gem. aktueller Preisübersicht vergütungspflichtig.

    5. Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den KUNDEN verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

    6. Alle durch den KUNDEN zu leistenden Zahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten und mit Vertragsunterzeichnung fällig, sowie gegen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungsstellung auf ein vom ANBIETER zu benennendes Bankkonto zu überweisen. Anderslautende Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

    7. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen 

  5. Abnahme

    1. Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

    2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

    3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

  6. Haftung auf Schadensersatz

    1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

    2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. 

    3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

  7. Datenschutz, Geheimhaltung

    1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung und Bearbeitung der Bild-Aufnahmen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.

    2. Die PARETEIN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

    3. Zu einer Speicherung von Daten über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der Bilder ist der ANBIETER nicht verpflichtet. 

  8. Rechteübertragung, Urhebernennung

    1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

    2. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, darf der KUNDE ohne vorherige Einwilligung des ANBIETERS die ihm eingeräumten Rechte nicht zur kommerziellen Nutzung verwenden oder weiterübertragen. Die erforderliche Einwilligung bedarf in diesem Fall der schriftlichen Form.

    3. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

    4. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

    5. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).

    6. Der KUNDE ist bei jeglicher Nutzung der Bilder in allen Medien (einschließlich online und Print) verpflichtet, den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter dem Namen Hoffmann Productions GmbH/Paul Hoffmann und der Angabe der Homepage/des Instagram Profils anzugeben, sofern im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt.

  9. Verzug

    1. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

    2. Ist der KUNDE im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

  10. Zahlungsbedingungen

    1. Die Zahlung ist per Rechnung, Vorkasse und Lastschrifteinzug möglich.

    2. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.

  11. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

  1. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Stuttgart.

    2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

    3. Bei Bedarf werden von den PARETEIN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

    4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

    5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: November 2021